AGB Breitenausbildung

Geltungsbereich

Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Breitenausbildung der Firma RED-Team.

Stand 01.05.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bundesweit für alle Ausbildungsangebote der Firma RED-Team im Bereich der Breitenausbildung.

Der Bereich der Breitenausbildung umfasst die Ausbildungssegmente Erste Hilfe Aus- und Fortbildung für Betriebe und Fahrschüler, Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche, Weiterbildungen in der Breitenausbildung, Brandschutz, Notfalltraining,  sowie Pflegehilfsdienst Aus- und Fortbildung.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt, schriftlich, durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage der Firma RED-Team.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Firma RED-Team die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Im Falle der Online-Buchung kommt der Ausbildungsvertrag erst dann zustande, wenn der Teilnehmer den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen erhalten hat.

Für die Teilnehmer betrieblicher Ausbildungsveranstaltungen erhält das beauftragende Unternehmen vom der Firma RED-Team zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an die Firmenadresse bzw. eine Bestätigung durch E-Mail.

Für Teilnehmer, deren Gebühren über ihren zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden, ist die gesonderte Vorlage des entsprechenden Formulars des Unfallversicherungsträgers erforderlich. Das beauftragende Unternehmen bestätigt auf dem Formular den zuständigen Kostenträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen).

Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein.

Zahlungsbedingungen

Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe der Firma RED-Team.

Bei Privatpersonen ist das Entgelt unmittelbar nach Ende der Ausbildung fällig und an den jeweiligen Kursleiter in bar zu zahlen.

Für Unternehmen wird eine Rechnung gestellt, gegebenenfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Teilnehmerkosten sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Soll die Vergütungsleistung von Dritten (z.B. einer Berufsgenossenschaft) erbracht werden, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, sobald und soweit der Dritte an den Veranstalter geleistet hat. Übernimmt der Dritte die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an.

Tritt der Teilnehmer 8 – 13 Tage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird für die Veranstaltung eine Bearbeitungspauschale von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 4 – 7 Tage vor dem Beginn der Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Teilnehmer, die noch kurzfristiger vor der Ausbildungsveranstaltung zurücktreten oder ihr ohne Rücktrittserklärung fern bleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Dem Teilnehmer wird aber gestattet den Nachweis zu erbringen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten für den Veranstalter entstanden sind.

Für Teilnehmer mit einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden und sind somit vom Unternehmen selbst zu tragen.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage derFirma RED-Team unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu.

Auf dieses Widerrufsrecht wird der Teilnehmer bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers mit der Durchführung der Ausbildungsveranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.

Absagen und Änderungen der Ausbildungsveranstaltung durch den Veranstalter

An einer Ausbildungsveranstaltung müssen grundsätzlich mindestens 12 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund, zum Beispiel Erkrankung des Kursleiters, die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung absagen. Er wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.

Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

Einen Wechsel des Kursleiters sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf gemäß der aktuellen Regelungen zur Aus- und Fortbildung der Firma RED-Team berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

Ausschluss von Teilnehmern

Die Firma RED-Team behält sich vor, Teilnehmer von der Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen der RED-Team zuwiderhandeln.

Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird davon nicht berührt.
Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht der Firm RED-Team.

Lehrmaterialien

Sofern im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungsveranstaltung im Eigentum der de Firma RED-Team.

Die den Teilnehmern ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma RED-Team gestattet.

Haftung RED-Team

Die Firma RED-Team haftet im Falle von vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt und das genaue Kursdatum genannt wird.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden bei der Firma RED-Team gespeichert, soweit dies zur Erfüllung des Ausbildungsvertrags notwendig ist. Nach Beendigung des Ausbildungsvertrags werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

Alternative Streitbeilegung

Die Firma RED-Team ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Rechtswahl

Der Ausbildungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Formerfordernis und Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Ausbildungsvertrags zwischen dem Teilnehmer und der Firma RED-Team sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, oder durch E-Mail bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieses Formerfordernisses sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort.